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Allgemeine Gepäck-Informationen

Handgepäck

Handgepäck besteht meist aus nur einem kleinen Gepäckstück, das in die Flugzeugkabine mitgenommen werden kann. Fluggesellschaften haben sehr unterschiedliche Regeln hinsichtlich Gewicht und Anzahl der Gepäckstücke, die ein Passagier mitnehmen darf. Informationen hierzu erfragen Sie bitte direkt bei der Airline.

Seit dem 31. Januar 2014 gibt es neue Regelungen über die Mitnahme von bestimmten Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen.

Im Handgepäck transportierte Flüssigkeitsbehälter dürfen nicht mehr als 100 ml Inhalt fassen und müssen in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Tüte mit maximal 1l Fassungsvermögen aufbewahrt werden. Pro Person darf nur ein Klarsichtbeutel mitgeführt werden. Medikamente sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie bitte die jeweilige Airline oder Ihr Reisebüro.

Wichtige Hinweise für Fluggäste beim Handgepäck

Sperr- / Übergepäck

Falls Ihr Gepäck hinsichtlich der Zahl der Gepäckstücke, deren Gewicht oder Größe die Begrenzungen des Freigepäcks überschreitet, können Sie dieses am Sperrgepäckschalter gegen ein zusätzliches Entgelt aufgeben. Bitte informieren Sie sich vor der Buchung bei der jeweiligen Airline, ob und zu welchen Konditionen Sie Ihr Sperr- und/oder Übergepäck aufgeben können.

Gepäck_Sperrgepäck

Gefährliche Güter

Um Gefährdungen des Luftverkehrs auszuschließen, ist die Mitnahme gefährlicher Güter generell verboten.
EU Liste mit verbotenen Gegenständen

Rücksendeservice für gefährliche Güter
Für den Fall, dass Sie aus Versehen einen als gefährlich eingestuften Gegenstand mit sich führen, können Sie ihn per Post gegen eine Gebühr von € 5.- an sich selbst oder an Verwandte, Nachbarn, etc. zurücksenden lassen. Zu beachten! Gefahrgut, Flüssigkeiten oder Feuerzeuge dürfen nicht versandt werden.

Lost & Found

Bei einem Gepäckverlust wenden Sie sich bitte an unser Service-Team von Lost & Found.

Telefon: +49 8331 984200-266
E-Mail: lostandfound@allgate.de


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