Leitfaden zur Drohnennutzung
Flugverbotszone (No-Fly-Zone)
In einem Umkreis von 1000 m um das FlughafengelĂ€nde sowie innerhalb einer seitlichen Entfernung von 1000 m der jeweils in An- und Abflugrichtung um 5 km verlĂ€ngerten Bahnmittellinien gilt ein Flugverbot fĂŒr Drohnen in der offenen Kategorie.
Das Fliegen von Drohnen innerhalb der Flugverbotszone ohne Genehmigung ist illegal. Zuwiderhandlungen können gemÀà §315 StGB bis zum gefĂ€hrlichen Eingriff in den Luftverkehr fĂŒhren und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.
Eine Darstellung der Flugverbotszonen finden Sie hier.
Weitere Informationen erhalten Sie hier. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an: ops@edja.info
Verhalten bei Drohnensichtungen
- Wenn Sie eine Drohne innerhalb der Flugverbotszone sichten, melden Sie dies schnellst möglich der Polizei via 110 oder der Flughafeneinsatzzentrale via 08331/9725-600.
- Beschreiben Sie den Sichtungsort und das Aussehen der Drohne so genau wie möglich.
- Beobachten Sie den Steuerer und die Drohne, ohne sich selbst zu gefÀhrden. Auch Fotos können der Polizei helfen.
Drohnen fliegen, aber legal
LuftVO § 21h ermöglicht einen Betrieb von Drohnen in der speziellen Kategorie in Flugverbotszonen nach einer entsprechenden Genehmigung durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) oder die Landesluftfahrtbehörde. Welche Behörde fĂŒr Sie zustĂ€ndig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnsitz bzw. dem Sitz Ihres Unternehmens. Informationen zu Betriebsgenehmigungen finden Sie hier.
LuftVO § 21i ermöglicht den Betrieb von Drohnen in der offenen Kategorie nach einer Genehmigung durch die Landesluftfahrtbehörde, in deren ZustÀndigkeitsbereich die Flugverbotszone liegt.
ZusĂ€tzlich benötigen Sie fĂŒr den Flug innerhalb einer Kontrollzone zusĂ€tzlich eine Genehmigung durch die Flugsicherung. FĂŒr den Flughafen Memmingen ist die Flugsicherung DFS Aviation Services GmbH zustĂ€ndig.
