Lärmschutzbereich für den Flughafen Memmingen

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Verordnung über die Festsetzung eines Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Memmingen beschlossen. Die Verordnung setzt das bundesrechtliche Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) am Flughafen Memmingen um und soll am 1. Dezember 2012 in Kraft treten. „Mit der jetzt von der Staatsregierung beschlossenen Verordnung bringen wir den Schutz vor Fluglärm in Bayern wieder einen wichtigen Schritt voran. Insbesondere wird damit der bestehende, aber inzwischen veraltete Lärmschutzbereich für den Flughafen Memmingen ersetzt, den seinerzeit der Bund festgesetzt hatte“, erklärte Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil. Je nach Lage eines Grundstücks innerhalb des Lärmschutzbereichs ergeben sich mit der Festsetzung konkrete Rechtsfolgen: Dazu gehören Ansprüche von Grundstückseigentümern (z. B. Ansprüche auf Aufwendungserstattung für Schallschutzmaßnahmen) oder aber auch Beschränkungen der baulichen Nutzung bis hin zum Bauverbot. Damit wird in Bayern erstmalig ein landesrechtliches Rechtsetzungsverfahren nach dem aktuellen Fluglärmgesetz für einen zivilen Flughafen abgeschlossen. Mit dem Verordnungstext wurde im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Lärmschutzbereich sehr sorgfältig berechnet. „Basis für die Berechnung sind fachwissenschaftliche Prognosen des Flugbetriebes bis zum Jahr 2020 sowie eine umfangreiche Zusammenstellung von Daten und Dokumentationen, die mehrere hundert Seiten umfassen. Diese haben wir auch unter Einschaltung von Fachgutachtern einer kritischen Qualitätssicherung unterzogen“, betonte Zeil.

Quelle: Bayerische Staatsregierung | 06.11.2012

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Am Flughafen 35
87766 Memmingerberg
Ralf Schmid
Tel.: +49 8331 9725 0
E-Mail: laermschutz@memmingen-airport.com

Weitere Informationen zum Thema Fluglärm finden Sie auf dem Fluglärm Portal des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL):  www.fluglärm-portal.de

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