Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihr Gepäck. Ob Gepäckrichtlinien oder Tipps zur Gepäckvorbereitung – wir haben alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Reise reibungslos zu gestalten.
Falls Ihr Gepäck hinsichtlich der Zahl der Gepäckstücke, deren Gewicht oder Größe die Begrenzungen des Freigepäcks überschreitet, können Sie dieses am Sperrgepäckschalter gegen ein zusätzliches Entgelt aufgeben. Bitte informieren Sie sich vor der Buchung bei der jeweiligen Airline, ob und zu welchen Konditionen Sie Ihr Sperr- und/oder Übergepäck aufgeben können.
Handgepäck besteht meist aus nur einem kleinen Gepäckstück, das in die Flugzeugkabine mitgenommen werden kann. Fluggesellschaften haben sehr unterschiedliche Regeln hinsichtlich Gewicht und Anzahl der Gepäckstücke, die ein Passagier mitnehmen darf. Informationen hierzu erfragen Sie bitte direkt bei der Airline.
Seit dem 31. Januar 2014 gibt es neue Regelungen über die Mitnahme von bestimmten Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen.
Im Handgepäck transportierte Flüssigkeitsbehälter dürfen nicht mehr als 100 ml Inhalt fassen und müssen in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Tüte mit maximal 1l Fassungsvermögen aufbewahrt werden. Pro Person darf nur ein Klarsichtbeutel mitgeführt werden. Medikamente sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie bitte die jeweilige Airline oder Ihr Reisebüro.
Wenn Sie Gegenstände im Flugzeug verloren haben, Ihr Gepäck nicht angekommen ist oder Sie einen Schaden reklamieren möchten, ist der Ticketschalter im Service Center der richtige Ansprechpartner. Nach der Schadenserfassung können Sie sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Denken Sie daran, alle Flugunterlagen aufzubewahren, insbesondere Ihre Bordkarte und den Gepäckschein.
Bei einem Gepäckverlust wenden Sie sich bitte an unser Service-Team von Lost & Found.
Kontakt:
Telefon: +49 8331 9725 276
E-Mail: lostandfound@allgate.de
Um Gefährdungen des Luftverkehrs auszuschließen, ist die Mitnahme gefährlicher Güter generell verboten.
Gepäck_EU-Liste-verbotene-Gegenstände
Rücksendeservice für gefährliche Güter
Für den Fall, dass Sie aus Versehen einen als gefährlich eingestuften Gegenstand mit sich führen, können Sie ihn per Post gegen eine Gebühr von € 5.- an sich selbst oder an Verwandte, Nachbarn, etc. zurücksenden lassen.
Zu beachten! Gefahrgut, Flüssigkeiten oder Feuerzeuge dürfen nicht versandt werden.
Gerne bieten wir Ihnen den Service, Kinderwagen bis zum Flugzeug mitzunehmen. Bitte informieren Sie die Mitarbeiter am Check-in, damit wir den Kinderwagen mit einem Koffertag versehen können. An der Fluggasttreppe können Sie dann den leeren Kinderwagen zusammenklappen und unseren Mitarbeitern der Abfertigung übergeben.