Anfragen zum Teilnahmewettbewerb sind unter Angabe des Aktenzeichens in Textform (per E-Mail) und bis spätestens 10 Tage vor dem Endtermin für den Eingang der Teilnahmeanträge an die folgende E-Mail-Adresse badv@memmingen-airport.com zu richten. Insbesondere telefonische oder mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Die Anfragen der Bewerber werden anonymisiert gesammelt und in regelmäßigen Abständen zusammen mit den Antworten hier in diesem Portal bereitgestellt. Anfragen werden ausschließlich über diese Website beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich hier regelmäßig selbstständig zu informieren.
Auf dieser Seite finden Sie die begleitenden Unterlagen zur Vergabe einer Zulassung für die gebündelte Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten durch einen Dienstleister auf dem Flughafen Memmingen gemäß § 7 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV), soweit dies nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen betrifft.
PRM-Ereignisse sind nicht Gegenstand der Ausschreibung und nur rein informativ in den Unterlagen enthalten.
Aktuell ist die stationäre Bodenstromversorgung ausschließlich für die beiden neu entstehenden Parkpositionen vorgesehen.
Für die bestehenden sechs Positionen ist derzeit keine Ausstattung mit Bodenstrom geplant. Eine Anpassung oder Erweiterung zu einem späteren Zeitpunkt bleibt vorbehalten.
Seitens des Flughafenbetreibers bestehen keine verbindlichen Vorgaben oder festgelegten Verfahren für den Einsatz von Wingwalkern. Deren Einsatz erfolgt auf Grundlage der jeweiligen airline-spezifischen Vorgaben und Verfahren.
Überwachung der Passagiere ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Terminalgebäudes bis zum Einstieg in das Flugzeug sowie die Überwachung der Passagiere ab dem Zeitpunkt des Ausstiegs aus dem Flugzeug bis zum Betreten des Terminalgebäudes ist Gegenstand der Ausschreibung und somit Aufgabe des Dienstleisters.
Das Inbound-Gepäck wird durch den Dienstleister eigenständig auf die Ankunftsbänder geladen. Eine Übergabefläche gemäß Ausschreibung ist ausschließlich für transportbereites Abfluggepäck vorgesehen.
Es gibt keine Ladepunkte in der Gepäckhalle für GSE.
Es gibt zwingende Verfahren zum BRS, welche nicht Airlinespezifisch sind.
Die Strompreise am Platz betragen derzeit 0,19 €/kWh netto.
Bitte beachten Sie, dass diese Angabe unverbindlich ist und ohne Gewähr erfolgt.
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